AGB

1. Mindestalter und Voraussetzungen zur Miete unserer Fahrzeuge: Corvette C7 Grand Sport: 25 Jahre, 5 Jahre im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis Kl. B; Chevrolet Camaro V8: 25 Jahre, 5 Jahre im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis Kl. B; Porsche 718 Cayman: 25 Jahre, 5 Jahre im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis Kl. B; Renault Mégane R.S.: 25 Jahre, 5 Jahre im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis Kl. B. Einzelfälle mit höherer Kaution kann der Vermieter schriftlich entscheiden.

2. Versicherungsleistungen: Die genannten Preise gelten im Nutzungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) inkl. einer Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug. Die Selbstbeteiligung für den Mieter beträgt 2.500,00 €. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, welcher für unbeabsichtigte Unfälle und Schäden am Fahrzeug für den Kunden höchstens pro Schaden fällig werden kann. Bei vorsätzlichen oder leichtsinnigen Schäden können die Kosten die angegebene Selbstbeteiligung übersteigen. Die Anmietung der Fahrzeuge für Einsätze außerhalb der StVO, bedarf einer separaten Anfrage, die über die Drive&Fun GmbH bearbeitet wird. Auf der Rennstrecke und bei anderen Fahrevents (Verweis 10) außerhalb der StVO gelten unter Umständen höhere Selbstbeteiligungen. Abgestellte Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert werden. Grundlage aller Versicherungsleistungen sind die allgemeinen Bedingungen für die KFZ- Versicherung unseres Versicherungsunternehmens in aktueller Fassung.

3. Ausreisebestimmung: Die Ausreise in Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland muss separat angefragt und vor der Miete schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.

4. Stornierung Fahrzeugmiete: Die Stornierung staffelt sich wie folgt: Stornierung bis eine Woche vor Anmietung des Fahrzeugs 30% Stornierung bis 3 Tage vor Anmietung des Fahrzeugs 50% Stornierung bis 48h vor Anmietung des Fahrzeugs 100% Die Stornierung (Post, E-mail) erfolgt schriftlich an: Rennworks Sportscars Ein Projekt der Drive&Fun GmbH Industriestraße 7 86438 Kissing E-mail: info@rennworks-sportscars.de

5. Vorauszahlung: Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrtantritt per Kreditkarte den vollen Mietpreis zu entrichten. Eine terminliche Reservierung eines Fahrzeugs besitzt erst dann Gültigkeit, wenn der Betrag inkl. Kaution eingezogen wurde. Bei Langzeitmieten von 4 Wochen und länger ist auch eine Teilung des Betrages in monatliche Raten möglich. Der Vermieter ist berechtigt eventuelle, die Kaution übersteigende Beträge zur Schadenregulierung und anderer Ansprüche aus dem Mietverhältnis über die Kreditkarte einzuziehen.

6. Legitimierung und Kaution: Legitimierung bei Übernahme des Fahrzeugs mittels Personalausweis oder Reisepass. Wir behalten uns das Recht vor, vom Mieter eine Bankauskunft, Meldebestätigung oder andere Aufenthalts- und Bonitätsnachweise zu verlangen. Bei Abholung des Fahrzeugs fällt eine Kaution an, welche per Kreditkarte zu hinterlegen ist und nach mängelfreier Fahrzeugrückgabe wieder ausgezahlt wird. Die Höhe der Kaution beträgt 2.500,00 €. Bei Mietern ohne festen Wohnsitz im Bereich der BRD behalten wir uns vor, eine höhere Kaution einzuziehen. Ebenso müssen vor Fahrtantritt ein gültiger Personalausweis und Führerschein vorgelegt werden. Im Falle einer Beschädigung des gemieteten Fahrzeugs ist der Vermieter berechtigt, vorerst die volle Kaution einzubehalten bis die Reparatur durchgeführt wurde, die Schadenssumme bekannt ist und die Schuldfrage ausreichend geklärt wurde. Die Kaution dient auch im Falle der Nichtzahlung von Mietraten und weiterer Forderungen als Absicherung für den Vermieter und darf so lange einbehalten werden, bis der Mieter die Forderungen begleicht oder die Kaution zur Verrechnung offener Forderungen genutzt wird. Der Vermieter bemüht sich stets, Kautionen sofort nach Freigabe zurückzuzahlen – dieser Vorgang kann jedoch bis zu 10 Werktage in Anspruch nehmen.

7. Inklusiv-Kilometer und Erweiterungen: Der Mieter kann bei der Buchung einer Sportwagenmiete aus verschiedenen Raten mit unterschiedlichen Inklusiv-Kilometern wählen. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden nach dem Ende des Mietzeitraumes bei Fahrzeug-Rückgabe exakt abgerechnet.

8. Weitergabe/Mietdauer: 1. Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter bzw. -bei Firmenkunden- von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Weitere Fahrer müssen vor Fahrtantritt schriftlich und gegen Aufpreis von 50,00 € / Zusatzfahrer im Mietvertrag vermerkt werden. Bei Fahrzeugübergabe ist die Anwesenheit etwaiger zusätzlicher Fahrer und Vorlage derer Personalausweise und Führerscheine zwingend notwendig. 2. Versicherungsschutz genießen nur schriftlich eingetragene Fahrer. 3. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit zulässig. 4. Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen. 5. Der Mieter hat das Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.

9. Nutzungsbereich Sportwagenmiete: Eine Nutzung des Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen, Trackdays, Gleichmäßigkeitsprüfungen, Fahrsicherheitstrainings, zur Weitervermietung, zur Begehung von Straftaten, zur Beförderung von leicht entzündlichen oder gefährlichen Stoffen ist – ohne schriftliche Genehmigung durch den Vermieter – untersagt. Speziell die Nutzung des Fahrzeugs bei Events, Motorsportveranstaltungen, Trackdays, Gleichmäßigkeitsprüfungen, Fahrsicherheitstrainings ist ausschließlich mit separater Buchung, zu individuell vereinbarten Konditionen möglich. Der Vermieter behält sich bei übermäßigem Verschleiß vor, die Kosten der Instandsetzung anteilig oder vollständig auf den Mieter zu übertragen. Hinweis: Unsere Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet. Das Ausschalten der Traktionskontrolle / ESP sowie Launch-Control-Starts sind strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter uneingeschränkt für alle entstandenen Schäden.

10. StVO/ Haftung des Mieters: Der Mieter hat die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) im gesamten Mietzeitraum einzuhalten. Jeder Verstoß ist unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und vom Mieter zu begleichen. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen unbeschränkt für alle von ihm dem Vermieter zugefügten Unfallschäden. Im Übrigen haftet der Mieter unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung zu einem verbotenen Zweck, durch das Ladegut oder durch eine unsachgemäße Behandlung (z.B. Verschalten, Überhitzung des Motors, Überlastung der Kupplung, etc.) des Fahrzeugs entstanden sind. Hat der Mieter sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (142 StGB) oder seine Pflichten gemäß diesen Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hätte keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles. Dem Mieter wird eine Aufwandspauschale i.H.v. 35,00 € (bzw. 45,-€ bei Mietern mit ausländischem Wohnsitz) im Falle eines Verwarn-/Bußgeldes auferlegt. Bei den Mietausfallkosten zahlt der Mieter für jeden Tag, an dem das vom Mieter beschädigte Fahrzeug dem Vermieter nicht zur Verfügung steht einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von zwei Dritteln der üblichen Tagesmiete. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind. Der Mieter hat für die Benutzung von mautpflichtigen Straßen die Maut selbst zu entrichten. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen frei, die Behörden und/oder Dritte wegen der nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Entrichtung der Maut dem Vermieter auferlegen bzw. gegen den Vermieter geltend machen.

11. Fälligkeit und Verjährung: Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt die Verjährungsfrist von 6 Monaten nach 548 BGB vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs angerechnet.

12. Winterreifen: Sollte das Fahrzeug mit Winterreifen übergeben werden, ist die limitierte Höchstgeschwindigkeit von 210 bzw. 240 km/h (Index V) aus Sicherheitsgründen in jedem Fall einzuhalten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug mit Winterreifen zu übergeben. Sollten es die Wetterverhältnisse nicht zulassen, das Fahrzeug mit der aufgezogenen Sommerbereifung im Straßenverkehr zu nutzen, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug für diesen Zeitraum nicht zu nutzen.

13. Schadensfälle: Im Unfall- oder Schadensfall (auch Bagatellschäden) ist der Mieter in jedem Fall verpflichtet, das im Fahrzeug befindliche Unfallprotokoll vollständig auszufüllen und den Schaden dem Vermieter und der örtlichen Polizei unverzüglich mitzuteilen. Für ein nicht vorhandenes oder vollständiges Unfallprotokoll werden 150,00 € Bearbeitungsgebühr auferlegt. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten. Glas- und Frostschäden gehen zu Lasten des Mieters. Eine Insassen-Unfallversicherung muss ggf. separat vom Mieter abgeschlossen werden. Der Vermieter haftet nicht für im Mietzeitraum aufgetretene Personenschäden der Insassen oder Schäden durch technische Defekte oder Materialmängel. Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, darf der Mieter eine Reparaturwerkstatt bis zum Kostenbetrag von 50,00 €, wegen größerer Reparaturen hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters, beauftragen.

14. Übergabe: Das Fahrzeug wird dem Mieter schadenfrei, verkehrssicher, sauber und vollgetankt übergeben und hat dem Vermieter im gleichen Zustand zurückgegeben zu werden. Ausgenommen davon sind normale Abnutzungen/Verschmutzungen durch Fahrzeuggebrauch. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung die vereinbarte Grundgebühr des Tagesmietpreises als Nutzungsentschädigung zu zahlen. Getankt werden darf ausschließlich Super Plus (ROZ mind. 98 Oktan), die Quittungen sind aufzubewahren und dem Vermieter bei der Rückgabe auf Verlangen vorzuzeigen. Nicht vollgetankte Fahrzeuge werden dem Mieter mit 3,00 €/Liter in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich bei übermäßiger Verschmutzung oder Missachtung des Rauchverbotes vor, dem Mieter eine Reinigungspauschale i.H.v. 250,00 € in Rechnung zu stellen. Bei jeder Übergabe werden das Reifenprofil und der Tankfüllstand protokolliert. Mit der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll bestätigt der Mieter den exakten Zustand des Fahrzeuges bei der Übergabe. Spätere Nachverhandlungen sind ausgeschlossen. Standort und Abholung des Fahrzeugs ist in der Regel 97944 Boxberg oder 71277 Rutesheim. Gerne liefern wir Ihnen Ihr Wunschfahrzeug zum Ort Ihrer Wahl. Dies ist mit einem Aufpreis verbunden, der vom Fahrzeug und der Entfernung abhängig ist. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr in Höhe von 3,50 € je KM verpflichtet, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Verletzung der Rückgabepflichten haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner. Der Vermieter händigt dem Mieter das Fahrzeug inkl. einem Fahrzeugschlüssel aus. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter die Kosten von pauschal 2.500,00 € zzgl. eventueller Nutzungsausfälle zu tragen.

15. Erfüllung und Kündigung des Vertrages: Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Fahrzeug in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag verletzt oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angaben von Gründen ablehnen. Vorbestellungen des Mieters, auch mündliche oder fernmündliche, sind verbindlich. Die Fahrzeuge müssen zum vereinbarten Abgabetermin übergeben werden. Das Fahrzeug braucht jedoch vom Vermieter nicht länger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrtantritt bereitgehalten werden. Es ist vorab der vollständige Mietpreis zu entrichten. Sollte eine reservierte Buchung seitens des Vermieters aufgrund eines technischen Defekts am Fahrzeug oder höherer Gewalt nicht eingehalten werden können, so haftet dieser nicht mit einer Schadensersatzzahlung. Der Vermieter ist dann berechtigt einen Ersatztermin zur Nacherfüllung bekanntzugeben oder kann die Nacherfüllung verweigern. Die Vorauszahlung ist in diesem zweiten Fall vom Vermieter zurückzuerstatten. Zusätzlich erworbene Versicherungsraten können nicht zurückerstattet werden. Der Vermieter kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Hierzu gehört insbesondere: erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters: nicht eingelöste Bankeinzüge/-Schecks; gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; mangelnde Pflege des Fahrzeuges; unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch; Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterverkehr; die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages z.B. wegen zu hoher Schadensquote. Sofern zwischen Vermieter und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann er auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls ihm die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter: ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt, dem Vermieter einen am Mietfahrzeug entstandener Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen zu versucht; dem Vermieter vorsätzlich einen Schaden zufügt; mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Wochenmiete mehr als 5 Bankarbeitstage im Verzug ist; ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt. Die Kosten auf Grund außerordentlicher Kündigung des Vertrages sind vollständig vom Mieter zu erstatten, hierzu zählen insbesondere auch Rückführungskosten zum Standort der ursprünglichen Fahrzeuganmietung sowie etwaige Kosten der Sicherstellung.

16. Betriebsmittel: Der Mieter hat die Kosten für Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl, Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) zu tragen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen der Flüssigkeiten notwendig ist.

17. Haftung des Vermieters 1. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach gesetzlichen Bestimmungen. 2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen und Gegenstände, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden: dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 3. Der Vermieter hat das Recht, im Einzelfall einen anderen als den gebuchten Fahrzeugtyp zur Nutzung bereitzustellen. Es muss sich jedoch um ein Fahrzeug ähnlichen Typs oder ähnlicher Leistung handeln.

18. Vertragsstrafe: Verstößt ein Mieter gegen 3, 9(1.) oder 10 so wird eine Vertragsstrafe von 100% der hinterlegten Kaution fällig. Der Vermieter behält sich vor, diesen Teil von der gezahlten Kaution einzubehalten oder von der hinterlegten Kreditkarte zu buchen. Zusätzlich verpflichtet sich der Mieter alle entstandenen Kosten durch z.B. polizeiliche Verfahren, Anwaltskosten, etc. zu übernehmen.

19. Gutscheine: Der Gutschein gilt nur im Umfang des beschriebenen Inhalts und für das beschriebene Fahrzeug. Eine Einlösung der Gutscheine ist nur nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge möglich, Ausnahmen kann der Vermieter gegen Aufpreis zulassen. Das Fahrzeug kann an den in Deutschland gelegenen Standorten (97944 Boxberg, 71277 Rutesheim) abgeholt oder gegen einen Aufpreis an die Wunschadresse geliefert werden. Bei der Einlösung muss der Gutschein bzw. Gutscheincode sowie ein gültiger Personalausweis und Führerschein des Fahrers vorliegen. Ein Umtausch und eine – auch teilweise – Auszahlung des Gutscheins oder eines eventuellen Restguthabens ist nicht möglich. Eine Kombination mit weiteren Gutscheinen und/oder Rabatten ist ausgeschlossen. Bei der Einlösung wird ein Vertrag geschlossen, dessen Grundlage die verwendeten AGB s des Ausstellers darstellen. Bei Verlust oder Diebstahl des Gutscheins übernimmt der Vermieter keine Haftung für eine unrechtmäßige Einlösung. Eine Ersatzausstellung ist bei Verlust oder Vernichtung nicht möglich. Der Gutschein kann nur in dem Land eingelöst werden, in dem er erworben wurde. Widerrufsrecht für Verbraucher Ist der Erwerber eines Gutscheins Verbraucher nach 13 BGB, so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Rennworks Sportscars ein Projekt der Drive&Fun GmbH Industriestraße 7 86438 Kissing E-mail: info@rennworks-sportscars.de Tel: +49 8233 74425-0 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Das Widerrufsrecht erlischt mit Einlösung eines Gutscheins. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Serviceleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Serviceleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Serviceleistungen entspricht. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Serviceleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Serviceleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

20. Datenschutzklausel: Rennworks Sportscars ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden für Zwecke der Vertragsgründung, -durchführung oder -beendigung der Drive&Fun GmbH oder einen durch sie mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung. Eine darüberhinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder Einwilligung. Hinweis gemäß 28 Abs. 4 BDSG: Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Rennworks Sportscars – ein Projekt der Drive&Fun GmbH Industriestraße 7 86438 Kissing* oder per E-mail an: *info@rennworks-sportscars.de*

21. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Das Angebot gilt nur bei Verfügbarkeit vor Ort. Jede Mietanfrage wird individuell entschieden. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg.